Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1. Agentur Ausdruckslos, Inhaber Sascha Hahne, mit Sitz in Braunschweig bietet unter www.ausdruckslos.de sowie unter anderen von der Agentur Ausdruckslos betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen der Agentur Ausdruckslos als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Ein schriftliches, dem Auftraggeber vorgelegtes Angebot, sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB.
3. Diese AGB sind ausschließlich geltend. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag festgehalten.
4. Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags gibt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.
5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des Vertragsschlusses auf der Webseite der Agentur Ausdruckslos eingesehen werden.
Produktionstage
Ein Widerruf oder eine Verschiebung eines Drehtages und oder Fotoshootings durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und ist bis spätestens 14 Werktage vor dem ersten Produktionstag kostenfrei. Bei einem Widerruf oder einer Verschiebung, die weniger als 14 Werktage vor Beginn des ersten Produktionstages eingeht und wenn zwischen Beauftragung und dem ersten Produktionstag mehr als 12 Werktage liegen, erhebt der Auftragnehmer 25% der veranschlagten Gesamtkosten für die entsprechenden Drehtage und oder die Fotoshooting-Tage; erfolgt der Widerruf bis zwei Tage vor dem ersten Produktionstag und es liegen auch hier 12 Werktage zwischen Beauftragung und dem ersten Produktionstag, stellt der Auftragnehmer 50 % der der veranschlagten Gesamtkosten für die entsprechenden Drehtage und oder die Fotoshooting-Tage in Rechnung. Erfolgt eine Absage gar nicht oder am Tag des ersten Produktionstages, erhebt der Auftragnehmer die vollen Gesamtkosten für die entsprechenden Drehtage und oder die Fotoshooting-Tage.
Übergabe und Nutzungsrechte
Es werden die produzierten Assets (Filme/Videos, Fotos und Texte) mit allen Nutzungsrechten ohne zeitliche und räumliche Begrenzung in voller Auflösung dem Auftraggeber übergeben/übertragen. Das Rohmaterial und oder die offenen Arbeitsdaten werden ein Jahr nach Freigabe bei uns für etwaige Änderungen oder weitere Beauftragungen archiviert, aber nicht mit übergeben. Die Ausnahme bilden hier eventuelle Buy-Out Gebühren und konkrete Erwähnungen innerhalb der Positionen dieses Angebots.
Liefer- und Versandbedingungen
Nach Auftragseingang und Bereitstellung abgesprochener verbindlicher Projektdaten nach Absprache ab Werk, inkl. Verpackungskosten.
Änderungsschleifen
Sind kostenfrei, solange diese Änderungen nicht vorherigen Freigaben und oder Übergaben widersprechen und jeweils in maximal 2 Stunden umsetzbar sind. Was bedeutet, dass wenn im Rahmen des Storyboards oder vorherigen Absprachen konkrete Inhalte freigegeben/definiert wurden, diese nicht automatisch kostenlos im Rahmen der Postproduktion wieder geändert werden können. Eventuelle Mehrkosten hierbei benötigen die Freigabe des Auftraggebers, bevor sie entstehen. Falls der Auftraggeber die Mehrkosten ablehnt, muss dieser sich auf einen Kompromiss oder die nicht Durchführung der Änderung einstellen können.
Änderungsschleifen bei Sprecheraufnahmen
Eine Änderungsschleife darf nicht mehr als 25% Textänderungen beinhalten, da sie sonst als neue Aufnahme gilt. Falls in diesem Angebot die Entwicklung des Sprechertextes nicht gesondert ausgewiesen wird, wird der Sprechertext vom Auftraggeber geliefert.
Landingpages im Rahmen von Social Recruiting
Wir entwickeln für Ihre Recruiting-Kampagne eine Landingpage inklusive Fragebogen/Quiz für den User. Die Inhalte des Fragebogens/Quiz stimmen wir speziell auf Ihre Stelle mit Ihnen ab. Auch werden dort natürlich Ihr Logo und grundlegenden Corporate Design Elemente berücksichtigt. Die Werbeanzeigen verlinken auf diese neue Landingpage und gewährleisten die performanteste User-Experience und eine vollständige und rechtssichere Messung von Webseitenbesuchern und Conversions. Sie bekommen die Leads von uns zur Verfügung gestellt. Diese enthalten den vollen Namen, die E-Mail-Adresse und die Daten des ausgefüllten Formulars. Inklusive 12 Monate Hosting und Hostingkosten. Diese Landingpage wird beim Auftragnehmer gehostet und verwendet somit nicht die übliche Domain des Auftraggebers. Dass diese Landingpage auf der regulären Seite des Auftraggebers eingerichtet wird und somit auch die übliche Domain verwendet wird, ist möglich. Wird aber wahrscheinlich Mehrkosten von über 2.000 Euro mit sich ziehen. Wir empfehlen den Weg über das Hosting vom Auftragnehmer, da das Ergebnis zählt - die gewonnenen Mitarbeiter.
Laufzeit
Die monatlichen Leistungen werden monatlich nach Erbringung rückwirkend zum letzten Kalendertag des aktuellen Monats mit einem Zahlungsziel von 14 Werktagen brutto berechnet. Die Laufzeit des durch dieses Angebot geschlossenem Rahmenvertrages beläuft sich auf 6 Monate. Frühestmöglicher Veröffentlichungstermin der ersten Werbeanzeigen ist 30 Tage nach Beauftragung. Der Monat in dem die erste Werbeanzeige veröffentlicht wird, wird als erster Monat der Laufzeit gezählt. Hierbei Ist die verbleibende Zeit des Monats unerheblich. Dieser Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate.
Veröffentlichung der Werbeanzeigen:
Die Veröffentlichung der entwickelten Werbeanzeigen erfolgt immer erst nach der Freigabe des Auftraggebers. Für eventuelle Verzögerungen durch den Auftraggeber haftet nicht der Auftragnehmer.
Kündigungsrecht
Der Auftraggeber kann den durch den Kooperationsvertrag geschlossenen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die gebuchte Laufzeit bleibt davon aber unberührt. Der Auftraggeber kann somit die automatische Verlängerung des Rahmenvertrages bis zwei Monate vor Ablauf stoppen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die einmaligen Kosten, eventuelle Guthaben durch Contentproduktionen und die bis zum Ablauf der Laufzeit monatlich geleisteten Zahlungen werden nicht rückerstattet. Auch eventuelle Werbekosten die zwischen der Kündigung und der Beendigung der Laufzeit entstanden sind werden von dem Auftraggeber getragen. Leistungen oder Werbekosten die zum Ablauf des durch dieses Angebot geschlossenem Rahmenvertrages noch nicht abgerechnet wurden, werden frühestens am letzten Tag der Laufzeit den Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Werktagen brutto berechnet.
Rechnungsversand
Rechnungen werden in unserem Hause per E-Mail versendet. Standardmäßig werden die Rechnung an die E-Mail Adresse des Ansprechpartners versendet. Falls Rechnungen an eine andere E-Mail Adresse versendet werden sollen, teilen Sie Ihrem Ansprechpartner diese neue E-Mail Adresse bitte mit. Hier klicken um die entsprechende E-Mail vorbereitet zu bekommen.
Definitionen
„Arbeitstage“ werden in diesem Angebot von Montags bis Freitags definiert. „Schriftlich“ schließt die Kommunikation per E-Mail mit ein. Die "Erbringung der Leistung" ist nicht durch Freigabe des Auftraggebers erfolgt, sondern durch die Übergabe der Leistung. Somit kann bei Übergabe der Leistung, diese auch berechnet werden. Eventuelle Änderungsschleifen werden selbstverständlich auch nach dem Ausgleich berechneten Leistungen durchgeführt. "Bei Start der Kampagne" ist der Zeitpunkt, in dem die erste Werbeanzeige veröffentlicht wurde oder spätestens 14 Tage nach dem die vereinbarten Assets dem Kunden zur Freigabe vorgelegt wurden.